Beitragsordnung
Posted: Mon 27. Apr 2009, 11:16
Beitragsordnung des BTV
Da wir uns regelnmäßig an einem kostenpflichtigem Veranstaltungsort treffen, setzt dieser nun einmal eine Beitragszahlung voraus. Die Beitragszahlungen werden ausschließlich für die Begleichung der Raumkosten an den regulären Tagen und an Sonderterminen genutzt.
Der Verein verfügt über die folgende Beitragsstruktur:
Laufende Mitgliedsbeiträge
Die Person wird zu einem offiziellem Mitglied.
Der Mitgliedsbeitrag deckt die Kosten aller regulären Veranstaltungen sowie der Sonderveranstaltungen am Wochenende. Ausgenommen hiervon sind Turnierbeiträge und ähnliches.
Nach dem dritten Monat ist das Mitglied bei Versammlungen Stimmberechtigt, sofern es volljährig ist.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zu jedem Monatsende eingereicht werden. Ausgetretene Mitglieder unterliegen einer Mitgliedschaftssperre von drei Monaten, bevor sie wieder eine feste Mitgliedschaft aufnehmen können. Bis dahin kann die Person zu den regulären Tagessätzen an den Veranstaltungen teilnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag ist immer innerhalb des laufenden Monats zu entrichten. Zahlungsverzüge können zu Ermahnungen und zum Ausschluss der Mitgliedschaft führen.
Volljährige ab dem 18. Lebensjahr 10,- Euro monatlich
Kinder und Jugendliche vom 14. bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 5,- Euro monatlich
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren* kostenfrei
Erster Monat nach dem Eintritt kostenfrei
Tagessätze
Die Person kommt als Gast zu einer Veranstaltung und zahlt dort, den für den Tag veranschlagten Betrag um teilnehmen zu dürfen.
Die Person ist nicht Stimmberechtigt und zählt nicht als Mitglied.
Volljährige ab dem 18. Lebensjahr 5,- Euro täglich
Kinder und Jugendliche vom 14. bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 2,50 Euro täglich
Kinder und Jugendliche unter 14. Jahren** kostenfrei
Die ersten 5 mal sind zum Reinschnuppern natürlich kostenfrei
* Nur in Begleitung eines offiziellen, erziehungsberechtigten Mitgliedes
** Nur in Begleitung eines offiziellen, erziehungsberechtigten Mitgliedes oder eines erziehungsberechtigten Gastes, der seinen Tagesbetrag entrichtet hat.
Download als PDF ist hier möglich.
Da wir uns regelnmäßig an einem kostenpflichtigem Veranstaltungsort treffen, setzt dieser nun einmal eine Beitragszahlung voraus. Die Beitragszahlungen werden ausschließlich für die Begleichung der Raumkosten an den regulären Tagen und an Sonderterminen genutzt.
Der Verein verfügt über die folgende Beitragsstruktur:
Laufende Mitgliedsbeiträge
Die Person wird zu einem offiziellem Mitglied.
Der Mitgliedsbeitrag deckt die Kosten aller regulären Veranstaltungen sowie der Sonderveranstaltungen am Wochenende. Ausgenommen hiervon sind Turnierbeiträge und ähnliches.
Nach dem dritten Monat ist das Mitglied bei Versammlungen Stimmberechtigt, sofern es volljährig ist.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zu jedem Monatsende eingereicht werden. Ausgetretene Mitglieder unterliegen einer Mitgliedschaftssperre von drei Monaten, bevor sie wieder eine feste Mitgliedschaft aufnehmen können. Bis dahin kann die Person zu den regulären Tagessätzen an den Veranstaltungen teilnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag ist immer innerhalb des laufenden Monats zu entrichten. Zahlungsverzüge können zu Ermahnungen und zum Ausschluss der Mitgliedschaft führen.
Volljährige ab dem 18. Lebensjahr 10,- Euro monatlich
Kinder und Jugendliche vom 14. bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 5,- Euro monatlich
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren* kostenfrei
Erster Monat nach dem Eintritt kostenfrei
Tagessätze
Die Person kommt als Gast zu einer Veranstaltung und zahlt dort, den für den Tag veranschlagten Betrag um teilnehmen zu dürfen.
Die Person ist nicht Stimmberechtigt und zählt nicht als Mitglied.
Volljährige ab dem 18. Lebensjahr 5,- Euro täglich
Kinder und Jugendliche vom 14. bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 2,50 Euro täglich
Kinder und Jugendliche unter 14. Jahren** kostenfrei
Die ersten 5 mal sind zum Reinschnuppern natürlich kostenfrei
* Nur in Begleitung eines offiziellen, erziehungsberechtigten Mitgliedes
** Nur in Begleitung eines offiziellen, erziehungsberechtigten Mitgliedes oder eines erziehungsberechtigten Gastes, der seinen Tagesbetrag entrichtet hat.
Download als PDF ist hier möglich.